Hof und Stallordnung

Stand: Januar 2024

1. Die Hof- und Stallordnung

Die Hof- und Stallordnung ist dem Einstellvertrag angebunden und für alle Einsteller sowie

deren Reitbeteiligungen und Reitlehrern verbindlich. Die Hof- und Stallordnung dient im

allgemeinen Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten und gepflegten Betriebes.

Anordnungen des Hofbesitzers sowie seiner Vertretung sind Folge zu leisten.

Freundlichkeit und gegenseitiger Respekt werden erwartet.

Ein sportlicher Wettbewerb auf der Anlage ist nicht erwünscht.

2. Ordnung und Sauberkeit

Alle Einsteller sowie deren Reitbeteiligungen sind verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Entstandene Schäden oder Mängel sind dem Hofbesitzer unverzüglich zu melden.

Das Rauchen ist in allen Stallgebäuden verboten und nur im Freien gestattet. Zigarettenreste sind im Müll zu entsorgen.

Hunde müssen auf der Anlage bei ihrem Besitzer verbleiben. Streunern und durch Paddocks laufen lassen ist untersagt. Der Hofhund des Hofbesitzers ist von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Hundekot muss vom Hundehalter entsorgt werden. 

Verlorener Dreck aus Hufen und Schuhen sowie Pferdeäpfel auf der Anlage und den Wegen sind zu entfernen. Auch Stroh, Heu, Späne etc. müssen von Wegen und der Straße entfernt werden.

Müll auf dem Gelände ist im Mülleimer zu entsorgen. Großer, selbst verursachter Müll (größere Verpackungen, Eimer, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör) ist zu Hause und nicht auf der Anlage zu entsorgen. Spritzen dürfen nicht offen im Müll entsorgt werden.

Herumliegende Gegenstände sind verboten und werden ggf. vom Hofbesitzer auf Kosten des Einstellers entsorgt.

Genutzte Arbeitsmittel (Besen, Harke, Rechen, Mistgräpe, Schubkarre) sind zu reinigen und sauber (frei von Stroh, Mist, Haaren) an dem dafür vorgesehenen Ort zu hinterlassen.

Selbstständiges Füttern bei den Vollversorgern aus den Beständen ist untersagt.

Die Stromzaungeräte müssen immer eingeschaltet sein! Es ist darauf zu achten, dass die Stromverbindungshaken richtig eingehängt sind. Die Kontrolllampe an den Geräten ist hierbei zu beachten.

Wer als Letzter den Stall verlässt oder niemanden sieht, vor allem an Sonn- und Feiertagen, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren, die Sanitärtüren sowie die Tore verschlossen sind.

Sollten Giftpflanzen auf dem Gelände, Wegen oder Weiden gesehen werden, sind diese direkt sorgfältig zu entsorgen und dem Hofbesitzer zu melden.

 

3. Anlagennutzung

Die Anlage darf nur von Einstellern und Reitbeteiligungen, die namentlich gemeldet sein müssen, genutzt werden. Fremde Pferde müssen aus Infektionsschutzgründen außerhalb des Geländes bleiben, außer sie sind beim Hofbesitzer angemeldet und die Anlagennutzung wurde genehmigt.

Fremdreitlehrer müssen dem Hofbesitzer mit Namen und Häufigkeit gemeldet werden.

Familienangehörige Besucher der Einsteller haben sich an die Hof- und Stallordnung zu halten.

In der Zeit von 22:30 Uhr bis 07:30 Uhr herrscht auf der gesamten Anlage Stallruhe.

Ein achtsamer Umgang der Anlagennutzer untereinander ist ausdrücklich erwünscht.

4. Allgemeine Regeln

Das Longieren ist auf allen drei Plätzen (Reithalle, Roundpen, Dressurviereck) erlaubt.

Reiten hat dem Longieren und Freilaufenlassen Vortritt, außer im Roundpen.

Das Freilaufenlassen ist nur unter Aufsicht gestattet. Für evtl. Schäden haftet der Pferdebesitzer.

Beim Reiten jeder Art besteht für alle Helmpflicht. Auch beim Führen von Kindern oder dem „nur mal Draufsetzen“ besteht Helmpflicht.

Beim Reiten gelten die allgemein bekannten Bahnregeln.

Beschädigungen an Bande, Material etc. sind dem Hofbesitzer zu melden und ggf. zu ersetzen.

Nach der Nutzung von Roundpen und Halle sind Laufrinnen und Hufschläge glatt zu ziehen. Pferdeäpfel müssen beseitigt werden, auch wenn sie zerritten sind.

Hufe müssen nach der Nutzung aller Plätze und des Roundpens ausgekratzt werden.

Reitstunden mit festen Zeiten, längere Tierarzt- oder Schmiedbesuche u.Ä. müssen im Vorfeld bekannt gegeben bzw. im Plan eingetragen werden.

Das Einreiten im Stallgebäude ist verboten.

5. Alter Stall

Die Putzplätze sowie Gassen und Wege sind sauber zu halten. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Fegen der Flächen nach Hufschmied-Terminen zu geben. Bei der Lagerung von eigenem Futter (Rau- wie Zusatzfutter) ist auf eine saubere und platzsparende Lagerung zu achten. Zusatzfutter ist ausschließlich in geschlossenen Behältern erlaubt. Müll ist in den entsprechenden Mülleimern zu entsorgen. Bei Bedarf sind Müll- und Misteimer zu leeren. Pfützen an Abflüssen sowie am Eingangstor sind nach Möglichkeit mit einem Besen auf weitere Flächen zu verteilen.

Überlaufende Dachrinnen sind dem Hofbesitzer zu melden.

In der Sattelkammer gibt es pro Pferd eine Stange zum Lagern von Decken. Die Stange ist namentlich zu kennzeichnen und die Decken sind ordentlich auf ihr zu platzieren.

Auf Lichtabschalten und Abschließen ist zu achten!

6. Stallgasse und Waschplatz

In der Stallgasse und am Waschplatz muss nach der Nutzung gründlich gefegt werden, auch vor dem Reiten. Urin muss in der Stallgasse mit Wasser nachgespült und weggefegt werden. Hierbei ist darauf zu achten, keinen „Futterbesen“ (siehe Beschriftung am Besen) zu nutzen.

Das Anbinden der Pferde soll an den dafür vorgesehenen Anbindern erfolgen.

Das Waschbecken der Stallgasse ist zum Händewaschen und Ausspülen der Trense vorgesehen. Schmutzwasser, wie etwa vom Ausspülen von Futterschalen, muss im Abfluss der Waschstraße entsorgt werden, da der Abfluss vom Waschbecken sonst unmittelbar verstopft. Trensen dürfen nicht in den Tränken ausgespült werden. Der Wasserkocher in der Stallgasse muss nach der Nutzung aus der Steckdose gezogen werden. Das Putzen und Fertigmachen der Pferde am Waschplatz erfordert aufgrund der Steine ein besonders ordentliches Fegen. Es wird geduldet, bei Verschmutzung wird es jedoch verboten. Das Waschen/Abspritzen von Pferden ist ausschließlich in der Waschstraße gestattet. Der Schlauch muss nach der Nutzung wieder aufgehängt werden. Pferdedecken in der Stallgasse sind namentlich zu kennzeichnen und ordentlich auf die dafür vorgesehenen Stangen zu hängen. Für jedes Pferd steht eine Stange zur Verfügung. (Jede Sattelkammer, hat eigene Deckenhalter. Bitte informieren) Die Türen sind geschlossen zu halten oder einzuhaken. Im Winter müssen die Türen der Stallgasse geschlossen bleiben, um das Einfrieren des Waschbeckens zu verhindern. Mistbottiche in der Stallgasse und im alten Stall müssen bei Bedarf rechtzeitig geleert werden.

7. Sattelkammern

Aus Platzgründen hat sich jeder auf das Nötigste zu beschränken. Sollte es zu Platzproblemen kommen, werden Regale zugeordnet. Pro Pferd stehen ein Sattelhalter und ein Trensenhalter zur Verfügung. Jeder Einsteller bekommt einen Spind. Dieser soll mit Namen und Notfallnummern gekennzeichnet sein. Das Aufstellen zusätzlicher Schränke ist untersagt.

Futtertonnen müssen verschlossen sein. Verstreutes Futter muss aus hygienischen Gründen aufgefegt werden (Gefahr Rattenplage). Jeder hat die jeweilige Sattelkammer bei Verlassen des Hofes aus zu verschließen, da sonst kein Versicherungsschutz gegeben ist.

8. Reithalle und Materialien

Vor jeder Nutzung der Halle muss der Boden kontrolliert und ggf. die Beregnung angemacht werden. Vor dem Beregnen hat der Nutzer zu prüfen, dass der Wassertank zu 3/4 gefüllt ist, und diesen ggf. aufzufüllen. Bei Schäden an der Pumpe durch zu wenig oder kein Wasser im Tank haftet der Nutzer. In den Wintermonaten, besonders bei Minusgraden, darf die Beregnung wegen Frostgefahr nicht genutzt werden. 

Zur Beleuchtung genügen 2 bis 3 Lichtreihen. Das Licht ist nach der Hallennutzung auszuschalten.

Grundsätzlich ist in der Reithalle Reiten, Longieren, Stangen- und Bodenarbeit, Freiarbeit und Freispringen über Cavallettis erlaubt.

Das Longieren von jungen Pferden und Pferden, die an die Longe gewöhnt werden sollen, ist in der Halle untersagt, ebenso das Springen und Wälzen lassen.

Für jegliche Arbeit mit Stangen sind zunächst die bestehenden Stangen hinten rechts auf der Bande zu nutzen. Die Dual-Gassen und Pylonen sind Privateigentum von Einstellern. Hier bedarf es einer separaten Absprache mit dem jeweiligen Einstellt9.. Jeder Benutzer stellt die Materialien ordnungsgemäß und sauber zurück. Stangen dürfen auf keinen Fall auf nassem Boden liegen bleiben.

Bei Schäden ist der Hofbesitzer zu informieren.

Nach dem Betreten der Halle ist das Bandentor zu schließen, nach dem Verlassen ist das Bandentor offen zu lassen. Die Halle darf von einer Person maximal 60 Minuten am Stück belegt werden. Anschließend muss sie wieder für 60 Minuten frei verfügbar sein.

9. Roundpen

Am Roundpen ist das Tor immer geschlossen zu halten. Nach Nutzung müssen Laufspuren abgezogen bzw. geharkt werden, auch nach dem Wälzen eines Pferdes. Das Licht am Roundpen muss nach der Nutzung ausgeschaltet werden.

10. Reitplatz

Springen ist ausschließlich auf dem Dressurviereck gestattet. Materialien, die zum Dressurviereck gebracht werden, müssen nach dem Gebrauch zurück geräumt werden.

Die Mistkarre am Platz ist bei Bedarf rechtzeitig zu leeren. Das Licht am Dressurviereck ist mit einem Timer versehen.

11. Reiterstübchen

Das Reiterstübchen darf von den Einstelltern genutzt werden. Schuhe sind vorher abzutreten. Die Küche im Reiterstübchen dient ausschließlich der menschlichen Nahrungszubereitung. Die Futterzubereitung für Pferde ist verboten, Schüsseln dürfen nicht gesäubert werden! Das Reiterstübchen ist sauber zu hinterlassen, die Stühle sind an die Tische heranzuschieben, genutztes Geschirr muss abgewaschen werden. Nach Verlassen des Reiterstübchens ist die Tür abzuschließen und das Licht auszuschalten.

12. Sanitäranlagen

Die Nutzung der Sanitäranlagen sind nur den Hof-zugehörigen gestattet. Die Toilette ist sauber zu hinterlassen –,hierfür stehen u.a. WC-Bürsten zur Verfügung. Das Licht ist bei Verlassen auszuschalten. Bedarf an Toilettenpapier, Seife oder frischen Handtüchern ist dem Hofbesitzer zu melden.

Im Winter müssen Fenster und Türen geschlossen werden, da sonst die Leitungen einfrieren.

13. Weidenutzung

Die Haus- und Parkplatzweide ist für die „Vollversorger Einsteller“ reserviert. Hier werden Parzellen abgesteckt und jährlich neu zugeteilt. Das Rausbringen der Pferde erfolgt in Eigenorganisation. Die Einsteller haben sich untereinander abzusprechen. Das Anweiden bis auf 30 Min. erfolgt in Eigenregie des Einstellers. Hierfür sind öffentliche Flächen zu nutzen.

Die Weidesaison startet nach dem ersten Schnitt durch einen externen Landwirt. Der Hofbesitzer hat auf den Termin keinen Einfluss. Danach werden die Parzellen gemeinschaftlich abgesteckt.

Die Parkweide dient der Weidenutzung für die „Selbstversorger“ sowie eine Parzelle als Wochenendweide für die Isis. Auch hier beginnt die Weidesaison erst nach dem ersten Schnitt durch den Landwirt. Die Parzellen für die Selbstversorger werden zugeteilt und sind in Eigenregie auf- und abzuzäunen.

Die Wiesen müssen regelmäßig abgeäppelt werden. An starken Regentagen ist von der Weidennutzung abzusehen. Ist die Weide abgegrast oder durch falsche Nutzung zerstört, gibt es keinen Ersatz.

14. Allgemeiner Umgang

Im Umgang miteinander wird gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt vorausgesetzt. Bei der Nutzung der Anlage, etwa im Hinblick auf Licht und Wasser, ist auf Sparsamkeit zu achten. Offene Kommunikation ist immer erwünscht.

Das Pferdewohl steht im Vordergrund. Einsteller sind dazu verpflichtet, die Versorgung ihrer Pferde (auch im Krankheitsfall) zu sichern und Verletzungen zu behandeln bzw. behandeln zu lassen.

15. Sonstiges

Gemeinsame Putz-/Aufräumaktion werden 1-2 mal im Jahr angekündigt. Eine rege Teilnahme wird erwünscht. Ebenso ist das Mittsommernacht-Hoffest immer ein schönes Ereignis, das dem Zusammenhalt, dem Austausch und dem Miteinander dient.

Bei Evakuierungen wegen Hochwasser wird vom Hofbesitzer eine Empfehlung ausgesprochen. Jeder Einsteller muss sich in diesem Fall selbst um eine Unterbringung und den Transport dorthin kümmern. Das Hochstellen und Sichern aller Gegenstände erfolgt möglichst in Gemeinschaft (Hofbesitzer und Einsteller) und mit Weitsicht. Hier wird erwünscht, dass jeder an jeden denkt und mit anfasst. Auch im Anschluss bei der Rückkehr ist ein gemeinsames Zurückräumen und Helfen aller erwünscht.